Qualitätssiegel

Allgemeine Hinweise zur Auditierung
Der grobe Ablauf einer bauweisenspezifischen Auditierung sieht wie folgt aus:

Anhand der jeweils aktuellen Vorgaben der QGS überprüft der Qualitätsbeauftragte (QB), dass die Ausführungsbestimmungen gemäß der aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen in den von der QGS genannten Unternehmen eingehalten wurden.

Hierzu erhält der QB jeweils den aktuellen Stand sämtlicher relevanter Unterlagen wie
– Satzung,
– Ausführungsbestimmungen des Qualitätsausschusses,
– Güte- und Prüfbestimmungen und
– Prüfunterlagen (Fragebogen zur Überprüfung).

Nachdem die Geschäftsführung der QGS den bauweisenspezifischen Antrag auf Auditierung des Unternehmens geprüft hat, schickt der QB den Fragebogen an das antragstellende Unternehmen.
Innerhalb von vier Wochen füllt das Unternehmen den Fragebogen aus und schickt diesen wieder an den QB zurück.
Anschließend erfolgt die Überprüfung des Fragebogens und der Nachweise, dass die Anforderungen aus den oben genannten mitgeltenden Dokumenten erfüllt wurden (Dokumentenprüfung).
Sofern alle Angaben vollständig sind, werden nun im Unternehmen die Angaben aus dem Fragebogen überprüft (Vorortprüfung) und ob die technische Mindestausstattung mit der beantragten Bauweise übereinstimmt. Dabei werden die relevanten Unterlagen eingesehen.
Die Vorortprüfung durch den QB muss in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des ausgefüllten Fragebogens erfolgen. Hierfür wird mit dem jeweiligen Unternehmen ein gemeinsamer Termin vereinbart. Das Ergebnis jeder auditierten Bauweise trägt der QB in die Auditschlussfolgerung, die im Fragebogen integriert ist, ein.

Sobald die Dokumenten- und Vorortprüfung abgeschlossen ist, erhält der Geschäftsführer der QGS den vom Unternehmen ausgefüllten und vom Qualitätsbeauftragten geprüften Fragebogen. Dieser prüft den Fragebogen auf Vollständigkeit und gibt ihn dann an den Qualitätsausschuss der QGS weiter.
Bei Erstauditierungen werden die Unterlagen vom Geschäftsführer in anonymisierter Form an den Qualitätsausschuss weitergeleitet, bei Wiederholungsauditierungen wird auf dieses Vorgehen verzichtet.

In regelmäßigen Abständen sowie nach Bedarf wird der Qualitätsausschuss der QGS einberufen, um unter Berücksichtigung der o.g. Dokumente über die Verleihung des Qualitätssiegels in den beantragten Bauweisen zu entscheiden. Seine Entscheidung vermerkt der Ausschuss in den Prüfunterlagen als Prüfbescheid. Im Zweifel kann der Qualitätsausschuss den QB bitten, seine Feststellungen näher zu erläutern.

Der Qualitätsausschuss der QGS kann zu den folgenden Ergebnissen kommen:
– Erteilung der Bauweise
– Erteilung der Bauweise mit Auflagen
– Verweigerung der Erteilung der Bauweise mit Begründung

Gemäß Prüfentscheid verleihen die Geschäftsführung und der Vorstand der QGS das Qualitätssiegel per Urkunde oder informieren das Unternehmen darüber, das die Erteilung der beantragten Bauweisen verweigert wurde.

Eine Übersicht der seitens der QGS eingesetzten Qualitätsbeauftragten finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Die Verleihungsurkunde, die bei erfolgreicher Auditierung verliehen wird, besitzt eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Eine Auditierung ist auch ohne Mitgliedschaft bei der QGS möglich.